Infektionsschutzkonzept
Unsere Angebote können, unter Einhaltung der 2G-Regeln stattfinden:
- wer an einem Präsenzangebot teil nimmt, muss nachweislich, 2x geimpft oder genesen sein
- ein Nachweis ist unaufgefordert bei der Terminvereinbarung, spätestens vor Start des Angebotes, vorzuzeigen
- kann bis zum vereinbarten Termin kein Nachweis erbracht werden, wird das Angebot kostenpflichtig von der Hundeschule abgebrochen
- in Räumen ist nach Möglichkeit 1,5m Abstand einzuhalten, alternativ muss eine OP-Maske oder FFP2-Filter-Maske getragen werden
- für die ausreichende Belüftung der Räume ist der Kunde verantwortlich
- beim Angebot im freiem wird ebenfalls nach Möglichkeit 1,5m Abstand gehalten oder eine OP- bzw. FFP2-Filter-Maske getragen
- die Hundeschule ist verpflichtet, für die evtl. Rückverfolgung einer Infektionskette bzw. zur Informationmöglichkeit bei einem Positiv-Kontakt, die Kundenkontakte (Name, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Angebotes) zu notieren
- die Hundeschule ist verpflichtet die o.g. Daten, auf Verlangen der zuständigen Behörden, an diese mitzuteilen
- positiv geteste Personen werden, auch mit Booster-Impfung, zum Schutz aller, vom Angebot ausgeschlossen!
Bei Nichteinhaltung des Infektionsschutzkonzeptes wird die Hundeschule das Angebot kostenpflichtig abbrechen.